Spenden - Ihre Unterstützung zählt

Politik lebt vom Austausch, vom Zuhören – und von Menschen, die bereit sind, sich einzubringen.

Wenn Sie meinen Weg zur Landtagswahl 2027 unterstützen möchten, freue ich mich sehr über Ihre Spende. Mit Ihrer Unterstützung kann ich meine politischen Themen sichtbar machen, mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen und meinen Wahlkampf professionell gestalten.

So können Sie mich unterstützen

Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf folgendes Konto:

SPD STADTVERBAND NEUSS
IBAN: DE76 3055 0000 0000 3923 99

Verwendungszweck:
„LTW 2027 Heinrich Thiel“

Oder direkt online mit PayPal

Wofür Ihre Spende eingesetzt wird

Ihre Unterstützung hilft unter anderem dabei,

  • Informationsmaterial zu erstellen und zu verteilen,
  • Veranstaltungen und Bürgergespräche zu organisieren,
  • digitale Angebote zu nutzen,
  • Plakate und weitere Wahlkampfmaterialien zu finanzieren,
  • und möglichst viele Menschen persönlich zu erreichen.

Dabei zählt nicht die Höhe einer Spende.

Viele Menschen zögern bei einer Spende, weil sie denken, ihr eigener Beitrag könne keinen großen Unterschied machen. Das Gegenteil ist der Fall: Wenn viele Menschen einen kleinen Beitrag leisten, entsteht daraus eine starke gemeinsame Unterstützung.

Wichtig für Ihre Spendenquittung

Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige Adresse an. So kann Ihre Spende eindeutig zugeordnet werden. Die Spendenquittungen werden im Februar ausgestellt bzw. verschickt. Benötigen Sie die Spendenquittung früher, vermerken Sie dies bitte zusätzlich im Verwendungszweck.

Steuerliche Hinweise

Die Lohn-/Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und/oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 1.650 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 3.300 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und/oder Spenden bis zu insgesamt 3.300 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 Euro (§ 34g EStG). Darüber hinausgehende Spenden und/oder Beiträge bis zu weiteren 3.300 Euro bzw. 6.600 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 10b EStG).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!